8. Rechtliches

Datenschutz & Haftungsausschluss

Datenschutz:
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Hildegard von Bingen (Bellheim) unterliegt den Datenschutzbestimmungen der Katholischen Kirche, insbesondere dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG), dass die EU-DSGVO für den Bereich der Katholischen Kirche in Deutschland anwendet. Daher ist eine Teilnahme bei dieser Aktion nur möglich, wenn Sie das „Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß § 14, 15 KDG“ bei Ihrem Leitungsteam bereits digital abgegeben haben. Dieses finden Sie unter https://cms.messdiener.com/login.

Haftungsausschluss:
Da die Betreuer alle ehrenamtlich tätig sind, kann ihnen keine weitgehende, persönliche Haftung auferlegt werden. Eine Haftung durch die Betreuer ist daher wie folgt auf die Versicherungsleistung beschränkt:

  • Die persönliche Haftung der Pfarrei, der Leitung der Maßnahme und der Gruppenleiter ist über die Leistungen der vorhandenen Versicherung hinaus ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, also ohne Einschränkung nach §309 Abs. 1 Ziff. 7 BGB auch für den Fall der Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere, wenn ein Teilnehmer einen Schaden erleidet oder verursacht, nachdem er eine Weisung der Leitung unbeachtet gelassen oder sich unerlaubt von der Gemeinschaft entfernt hat.
  • Verursacht ein Teilnehmer*in einen Schaden, für welchen der Pfarrei, die Leitung der Maßnahme oder ein Gruppenleiter z.B. aus §823 BGB in Anspruch genommen wird, so ist dieser Teilnehmer verpflichtet, den in Anspruch Genommenen von der Haftung freizustellen, soweit keine Versicherung den Schaden übernimmt.

 

Die Pfarrei und das Bistum Speyer -Referat Ministrantenseelsorge behalten sich vor, bei grober Missachtung von Regeln bzw. Unzumutbarkeit für die anderen
Teilnehmer und Teilnehmerinnen von der Reise auszuschließen und diese auf eigene Kosten (bei Minderjährigen zzgl. der Kosten für eine Betreuungsperson)
zurück reisen zu lassen. 

Während der Wallfahrt kann u.a. Freizeit (ohne ständige Aufsicht) geben. Dann dürfen sich die Teilnehmer*innen in der Stadt in Kleingruppen frei bewegen. Sofern Sie das nicht wollen, ist eine Teilnahme an der Wallfahrt leider nicht möglich.

JUGENDSCHUTZGESETZE
Es gilt das deutsche und italienische Jugendschutzgesetz. Hier kennen die Italiener keinen Spaß. Abgabe von Alkohol in Geschäften an unter 18-Jährige ist eine Straftat! Unter 16 bzw. 18 Jahren ist der Konsum von Alkohol (Bier/Wein bzw. Schnaps) verboten. Der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen ist verboten.

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